Internationaler Zulassungsschein


Mit dem Begriff "Internationaler Zulassungsschein" gibt es oft Verunsicherungen. Dadurch wird dieses Dokument manchmal mit einem Zollkennzeichen und dessen Aufwand zur Beschaffung verwechselt. Vielleicht wäre die Bezeichnung Internationaler Fahrzeugschein richtiger und unmissverständlicher.

Internationaler Zulassungsschein

Internationaler Zulassungsschein

Die Internationale Zulassung wurd zusätzlich zur nationalen Zulassung ausgestellt. Es ist ein kleines Heftchen, auf dessen letzter ausklappbarer Seite die Fahrzeugdaten eingetragen sind. Auf den anderen Seiten sind Übersetzungen in andere Sprachen und Schriften für die jeweiligen Begriffe eingetragen, z. B. Fahrgestellnummer, Marke, Typ usw.

Internationaler Zulassungsschein, Innenseiten

Internationaler Zulassungsschein, Innenseiten

Oft fragt man sich, ob der Internationale Fahrzeugschein wirklich notwendig ist. Meist wird man in den entsprechenden Ländern nie darauf angesprochen. Aber der Ärger an der Grenze (evtl. kein Übertritt möglich), oder bei einem evtl. Unfall (evtl. hohe Geldstrafe), wenn doch jemand dieses Dokument sehen will, steht nicht im Verhältnis zum geringen zeitlichen und monetären Aufwand der Beantragung und Ausstellung dieses Scheines.

Der internationale Fahrzeugschein ist in allen Gebieten gültig, die in der Liste der Vertragsstaaten aufgeführt sind. Zur Ausstellung müssen der nationale Fahrzeugschein und die Grüne Versicherungskarte vorgelegt werden. Komischerweise ist diese Versicherungskarte in den Ländern für die man den Internationalen Fahrzeugschein braucht, oft gar nicht gültig. Trotzdem wollen die Behörden das so haben. Die Gebühren für die Ausstellung betragen (Stand 02/06) ca. 15,00 €. Der internationale Fahrzeugschein ist laut Eintrag auf der Umschlagseite ein Jahr gültig. Die ausstellende Behörde (Zulassungsstelle) trägt auf der Vorderseite das Datum ein, das in der Grünen Versicherungskarte als Dauer des Versicherungsschutzes eingetragen ist. Das kann im ein oder anderen Fall auch weniger als ein Jahr sein. Es ist möglich den internationalen Zulassungsschein verlängern zu lassen, auf der Rückseite ist ein entsprechend gekennzeichnetes Feld.

Anmerkung auf der inneren Umschlagseite
Der internationale Zulassungsschein entbindet den Inhaber in keiner Weise von der Verpflichtung, sich in jedem Land, in dem er ein Fahrzeug führt, vollständig nach den daselbst geltenden Gesetzen und Bestimmungen über Niederlassung und Ausübung eines Berufes zu richten.

Liste der Vertragsstaaten (Stand: Oktober 1982)
Am unaktuellen Stand kann schon ersehen werden, dass einige Staaten heute nicht mehr oder unter einem anderen Namen existieren. Ebenso stimmt die Schreibweise nicht immer mit der allgemein bekannten Schreibweise überein. Im Zweifelsfall bei der ausstellenden Behörde bzw. bei der Botschaft oder dem Konsulat des betreffenden Landes anfragen.

Ägypten, Albanien, Algerien, Angola, Argentinien, Belgien, Botsuana, Brasilien, Bulgarien, Burundi, Chile, Dänemark, Finnland, Frankreich, Gambia, Ghana, Grenada, Griechenland, Honduras, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Irland, Island, Israel, Italien, Jamaika, Jemen (Demokratische Volksrepublik), Jugoslawien, Kamerun, Kenia, Kongo, Kuba, Lesotho, Libanon, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Mexiko, Monaco, Mosambik, die Niederlande nebst Antillen, Niger, Nigeria, Norwegen, Österreich, Pakistan, Peru, Polen Portugal, Rumänien, Sambia, San Marino, Schweden, Schweiz, Senegal, Seychellen, Sowjetunion, Spanien, Sri Lanka, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika nebst Südwestafrika, Suriname, Swasiland, Syrien, Thailand, Togo, Tschechoslowakei, Türkei, Tunesien, Ungarn, Uruguay, Vatikanstadt, Großbritannien und Nordirland nebst Gibraltar und Hongkong.