Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung für das Fahrzeug


Die üblichen Fahrzeugversicherungen gelten, außer natürlich in Deutschland, nur im europäischen Ausland und den Mittelmeeranrainerstaaten. Alle Länder, die an diesem Versicherungs-System teilnehmen, sind auf der Karte aufgeführt. Das heißt aber nicht, dass die Versicherungen für jedes dieser Länder auch den vollen Versicherungsschutz wie im Heimatland gewähren. Der Versicherungsschutz besteht zum einen nur für die Länder, die auf der Grünen Versicherungskarte gültig geschrieben (nicht gestrichen) sind und zum anderen auch nur in dem Umfang, der im jeweiligen Land vorgeschrieben ist. Das heißt, evtl. ist der Versicherungsschutz so gering, dass man bei einem größeren Schaden aus der privaten Tasche draufzahlen muss!

Ist die Karte für das Wunschreiseland nicht gültig geschrieben, so kann man seine Versicherung kontaktieren und nachhaken, ob es nicht doch möglich ist die Versicherung auf das entsprechende Land zu erweitern.

Bei der HUK-Coburg konnte man bisher auf Antrag den vollen Versicherungsschutz auf die Mittelmeeranrainerstaaten ausweiten, Haftpflicht kostenlos und Teilkasko gegen Aufpreis. Wie mir bei den Reisevorbereitungen für die Marokkotour Dez. 2002/Jan. 2003 mitgeteilt wurde, ist das nun nicht mehr möglich :-(